Das deutsche Weinetikett
Auf deutschen Weinflaschen finden sich oft so viele Informationen, dass viele Weinliebhaber im In- und Ausland lieber einen Bogen um den deutschen Wein machen. Ein Leitfaden durch den bundesrepublikanischen Bezeichnungsdschungel.
Vorgeschriebene Angaben:
1. Der Name des Erzeugers oder Abfüllers: »Erzeugerabfüllung« setzt voraus, dass es sich um Wein aus eigenem Anbau handelt. Weingüter können unter bestimmten Voraussetzungen auch den Begriff »Gutsabfüllung« verwenden, »Schlossabfüllung« hingegen nur, wenn das Anwesen ein Denkmal ist.
2. Die amtliche Prüfnummer ist eine Pflichtangabe für Qualitäts- und Prädikatsweine. Sie kennzeichnet Prüfstelle, Sitz des Abfüllers, Betrieb sowie die Reihenfolge der Anstellung im laufenden Jahr. Tafelweine müssen eine Lotnummer tragen.
3. Der Ort des Erzeugers oder Abfüllers muss mit Hinweis auf das Herstellerland verzeichnet sein, wofür im Falle von Deutschland auch das Kürzel »D« ausreicht.
4. Das Inhaltsvolumen der Flasche, zum Beispiel 0,75 l oder 750 ml.
5. Bei Qualitäts- und Prädikatsweinen ist das Anbaugebiet zu nennen.
6. Der vorhandene Alkoholgehalt, gerundet auf halbe oder ganze Volumenprozente. »Enthält Sulfite« weist auf das Vorhandensein von Schwefel als Konservierungsmittel im Wein hin. Dieser findet sich in nahezu allen Weinen.
Freiwillige Angaben:
1. Ort und Weinberg, in dem der Wein gewachsen ist, dürfen bezeichnet werden. Manche Winzer geben ihren Weinen auch wohlklingende, phantasievolle Namen
wie »Herbst im Park«. Sterne, Silber-oder Goldkapsel, Zusätze wie »S« (Selektion) oder »R« (Reserve), haben nur für das jeweilige Weingut eine verbindliche Bedeutung.
2. Die Rebsorte, aus der der Wein gekeltert wurde – es können bis zu drei sein.
3. Der Jahrgang, in dem der Wein gewachsen ist. Auch ein am 2. Januar 2009 geernteter Eiswein trägt beispielsweise den Jahrgang 2008!
4. Die Qualitätsstufe richtet sich nach dem Zuckergehalt der Trauben, dem sogenannten Mostgewicht. In jedem Anbaugebiet gibt es hierfür spezifische Anforderungen. In den nördlichen Regionen sind sie geringer, im Süden höher.
5. Die Geschmacksrichtung: Ein trockener Wein kann je nach Säuregehalt maximal 9 Gramm Restsüße haben, ein halbtrockener Wein höchstens 18 Gramm. Für die Bezeichnung »feinherb« gibt es bislang keine Festlegung im Hinblick auf den Zuckergehalt, doch darf der Wein nicht übermäßig süß sein. Seit 2003 sind auch weitere Begriffe möglich, zum Beipsiel »im Holzfass gereift« oder »im Barrique gereift«.





